Thema:
Re:Kurzarbeit ausnutzen flat
Autor: JPS
Datum:08.04.20 18:46
Antwort auf:Re:Kurzarbeit ausnutzen von BOBELE

>Das kann man sehr gut anonym zur Anzeige bringen. Das ist Betrug, seitens des mitspielenden Arbeitnehmers ggf. Beihilfe zum Betrug, sollte er das unwiedersprochen mitmachen. Also ein Offizialdelikt, dass die Staatsanwaltschaft verfolgen muss und wird.

Wenn Du das anonym anzeigst um den Konsequenzen durch den Arbeitgeber zu entgehen, musst Du trotzdem erst Mal mitmachen und bist somit dann wie geschrieben ggfls. mit dran. Wenn Du als einer von wenigen nicht mitmachst, kannst Du Dir die anonyme Anzeige gleich sparen, weil dann klar ist woher die Anzeige stammt - und zusätzlich verschaffst Du neben Deinem Arbeitgeber auch noch Deinen Kollegen Probleme.

So leicht ist das leider nicht. Gerade in kleineren Firmen - und nur dort dürfte das häufiger vorkommen - gilt bei weitem nicht alles was irgendwo in einem Gesetz steht - einfach weil Du es ohne mit einer Kündigung einen harten Cut zu setzen als Arbeitnehmer nicht durchgesetzt bekommst.


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