Thema:
Re:Mutter in der Apotheke abgezockt flat
Autor: Rocco
Datum:08.04.20 10:32
Antwort auf:Re:Mutter in der Apotheke abgezockt von Phil Gates

>Das würde ich nicht machen, kann Ärger mit Anwalt usw. geben.

Habe an die Verbraucherzentrale geschrieben.  Meine Frau hat den Sachverhalt auch auf Facebook gepostet. Ich weiss nicht ob man da mit dem Anwalt kommen kann wenn sie schreibt, dass sie das "für eine Sauerei" hält.   Aber ich sag ihr, dass sie es umformulieren oder löschen soll. Google-Bewertung mache ich aber noch.

Gelesen dazu habe ich jedenfalls noch:

"Grundsätzlich bestimmt die Nachfrage den Preis und die Preise dürfen auch erheblich voneinander abweichen. Von Wucher spricht man dann, wenn jemand die Zwangslage eines anderen ausnutzt, um seine Waren so teuer zu verkaufen, dass schließlich zwischen Preis und Warenwert ein krasses Missverhältnis besteht.

Ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung sieht der Bundes­gerichts­hof bei der „Grenze des Doppelten“: wenn also mehr als der doppelte Preis für ein Produkt verlangt wird als normalerweise üblich.

Wuchergeschäfte sind sittenwidrig und nichtig. Wucherer können sich sogar strafbar machen."


Jetzt läßt sich darüber streiten, was eine Einzelmaske kosten darf.

Greets
Rocco


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