Thema:
Re:Das nächste „Dürfen wir...?“ flat
Autor: Demonted
Datum:04.04.20 21:11
Antwort auf:Das nächste „Dürfen wir...?“ von Random_H

Kommt auf das Bundesland an. Im z.B. Saarland: Nein. Derjenige vorm Fenster macht sich strafbar, da man das Haus nur zur Arbeit, Einkauf, Arzt, Beerdigung oder Bewegung etc. verlassen darf. Als Zweiergruppe mit 2 Meter Abstand spazieren würde allerdings gehen, ist ja Bewegung....  Abseits von hirnrissigen Verfügungen würde ich aber auch sagen, dass das gesundheitlich völlig unproblematisch ist. Also am besten nochmal gucken, wie es bei dir vor Ort geregelt ist.

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