Thema:
Re:Die Abmahnen sollten an den Pranger! flat
Autor: Kilian
Datum:01.04.20 13:58
Antwort auf:Re:Die Abmahnen sollten an den Pranger! von Rocco

>Zu einer Abmahnung (durch eine Kanzlei) gehört aber immer noch ein Auftraggeber (z.B. Unternehmen/Hersteller in "Konkurrenzsituation" zum Abgemahnten, dass einen unlauteren Wettbewerb sieht).

Also soweit ich weiß, ist das eben nicht so. Abmahnen kann jeder Anwalt, der hier eine abmahnungswürdige Handlung erkennt.

Es gibt hier - im Gegensatz zu bspw. Filmen oder Serien - nicht einen konkreten Geschädigten dahinter, sondern einen Verstoß bei der Bezeichnung des verkauften Produkts. Ähnlich bspw. bei fehlenden Urheberrechtsverweisen veröffentlichter Fotos - da darf auch einfach jeder zugelassene Anwalt abmahnen und Geld kassieren...


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