Thema:
Re:Die Finanzhilfen treten dem Amtsschimmel in den Arsch flat
Autor: king_erni
Datum:01.04.20 12:48
Antwort auf:Re:Die Finanzhilfen treten dem Amtsschimmel in den Arsch von thestraightedge

>Hmmm. selbst die IHKs und HWKs verweisen nur auf die NRW-Hilfe.
>
>Ich bin tatsächlich verwirrt.


Geil, in NRW scheint noch mal alles anders zu sein. Die Seite ([https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020]) ist auch in sich ziemlich unübersichtlich und wiedersprüchlich, wenn man nicht genau liest. Danke Föderalismus.

Oben steht z.B. das: "Die Unternehmen sollen bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Finanzierungsengpässen, u.a. für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä., sowie dem Erhalt von Arbeitsplätzen durch einen Zuschuss unterstützt werden. (Zur Reduzierung von Personalkosten gibt es das Kurzarbeitergeld)".

Unten wird dann genauer spezifiziert: "Müssen private Rücklagen aufgebraucht werden, bevor der Zuschuss beantragt werden kann?

Um den Zuschuss zu erhalten, muss in Folge der Corona-Krise ein massiver finanzieller Engpass entstanden sein und vorhandene Mittel reichen nicht aus, um die kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Die vorhandenen Mittel umfassen nur den aktuellen Cashflow, also die Differenz von Einnahmen und Ausgaben, und nicht Rückstellungen oder private Rücklagen. Bitte beachten Sie in jedem Fall die o.g. Kriterien für Antragsteller."

Und weiter heißt es da: "Der Zuschuss kann genutzt werden, um finanzielle Engpässe, wie z.B. Bankredite, Leasingraten, Mieten usw., zu bedienen. Der nach Prüfung des Antrags elektronisch übermittelte Bewilligungsbescheid, kann auch bei der Bank vorgezeigt werden. Er gilt als Nachweis, dass das Land den Zuschuss auszahlen wird.

Soloselbständige im Haupterwerb beziehen ihren Lebensunterhalt aus ihrer selbstständigen Tätigkeit und müssen daher auch ihr eigenes Gehalt erwirtschaften, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Sofern der Finanzierungsengpass beim Soloselbstständigen im Haupterwerb dazu führt, dass er sein regelmäßiges Gehalt nicht mehr erwirtschaften kann, dient die Soforthilfe auch dazu, das eigene Gehalt und somit den Lebensunterhalt zu finanzieren."

Da soll noch mal einer durchsteigen. Das Gute daran: dein Cutter kann die Kohle erstmal für alles verwenden. Ist doch nice, in Hamburg sieht es dagegen schon wieder anders aus, ich zitiere:

"Die Soforthilfe orientiert  sich  an dem  versicherten  Liquiditätsengpass für  drei  aufeinander folgende   Monate. Sie wird dabei auf   Basis   des   fortlaufenden   betrieblichen   Sach-und Finanzaufwands    des    Antragsstellers, insbesondere    für gewerbliche    Mieten,    Pachten, Leasingaufwendungen berechnet."

Weiter heißt es dann: "*Solo-Selbstständige  erhalten  neben  der  Förderung  zur  Deckung  des  Liquiditätsengpass  aus Mitteln  des  Bundes  eine  zusätzliche  pauschale  Förderung  in  Höhe  von  2.500  €  zur Kompensation von Umsatz-und Honorarausfällen aus Landesmitteln.

Quelle: [https://www.ifbhh.de/api/services/attachments/F%C3%B6rderrichtlinie_Hamburger_Corona_Soforthilfe_(HCS).pdf?id=bc6/d0b/dd9e59ad31.pdf] (S.4 f.)

Da soll mal einer Durchblicken.


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