Thema:
Re:Die Finanzhilfen treten dem Amtsschimmel in den Arsch flat
Autor: thestraightedge
Datum:01.04.20 12:07
Antwort auf:Re:Die Finanzhilfen treten dem Amtsschimmel in den Arsch von king_erni

>Es ist egal, wie NRW seine Landes-Sofort-Hilfe in Höhe von 5.000 Euro definiert, die Bundes-Sofort-Hilfe von 9.000 Euro ist rein für die Finanzierung betrieblicher Ausgaben gedacht. Das ist halt wichtig zu wissen, wenn man das Corona-Sofort-Hilfe-Paket beantragt: es gibt Landesmittel, wo jedes Bundesland mehr oder weniger frei bei der Definition der Verwendbarkeit sein kann, und dann die Bundesmittel, wo einheitlich geregelt ist, wofür die aufzubrauchen sind.*

Aber die NRW-Soforthilfe ist doch das 9.000 aufwärts-Paket:
[https://www.ihk-nordwestfalen.de/coronavirus/finanzierung/zuschuesse-von-bund-und-land-4745124]
und
[https://soforthilfe-corona.nrw.de/lip/form/display.do?%24context=8E00744DA5ED35339820]

>Vom Land NRW gibt es unabhängig der Verwendung 5.000 Euro Soforthilfe (vom Land HH z.B. nur 2.500 Euro, dort aber auch zweckungebunden sprich auch für den privaten Lebensbedarf verwendbar), vom Bund gibt es bis zu 9.000 Euro Soforthilfe abhängig von den laufenden, nicht mehr durch vorhandene Liquidität zu deckenden Betriebskosten.*

Siehe oben - ich erkenne irgendwie die Unterscheidung nicht. Die 9000 € werden als NRW-Soforthilfe umgesetzt. Was gibt es denn noch parallel? Ich finde nichts zu  den 5000 €.

Auch hier wird für NRW auf die 9.000 € verwiesen, explizit als "Landes Hilfsfond" bezeichnet:
[https://selbststaendige.verdi.de/beratung/corona-infopool/++co++aa8e1eea-6896-11ea-bfc7-001a4a160100]

>Jeder Selbstständige, den ich kenne, und darunter sind viele Solo-Selbstständige hat nach zwei Jahren der erfolgreichen Existenz Rücklagen bilden können. Es trifft halt vor allem diejenigen, die neu dabei sind, oder die in Branchen/Berufen arbeiten, wo die Erträge gering sind.
>
>*
>"Kann ich vom Zuschuss auch meine Krankenversicherung, eigenes Gehalt bezahlen?
>
>Ja, vom Landeszuschuss (5.000 EUR) können Sie auch Personalkosten und Krankenversicherungskosten decken. Diesen Zuschuss erhalten Freiberufler, Solo-Selbstständige und Unternehmens bis 5 Beschäftigte inkl. Geschäftsführung (Vollzeitäquivalent).


Hmmm. selbst die IHKs und HWKs verweisen nur auf die NRW-Hilfe.

Ich bin tatsächlich verwirrt.

>Bundeszuschüsse (9.000 bzw. 15.000 EUR) können ausschließlich für Betriebskosten eingesetzt werden. Betriebskosten sind Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten, u.ä."
>
>______
>Siehe: [https://www.ibb.de/de/wirtschaftsfoerderung/themen/coronahilfe/faq-coronahilfen.html] - Punkt: "Kann ich vom Zuschuss auch meine Krankenversicherung, eigenes Gehalt bezahlen?


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