Thema:
Re:Die Finanzhilfen treten dem Amtsschimmel in den Arsch flat
Autor: king_erni
Datum:01.04.20 11:32
Antwort auf:Re:Die Finanzhilfen treten dem Amtsschimmel in den Arsch von thestraightedge

>>Was soll sonst der Sinn von Rücklagen sein, wenn man sie nicht genau in solchen (Not-)fällen, wie jetzt, nutzt?
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>Das ist kein normaler Notfall, sondern in allen Aspekten außerordentlich.
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>Du kannst ja auch Kurzarbeitergeld beantragen, obwohl Du kerngesund bist und ggf. sogar Cash ohne Ende hast.


Du als Arbeitnehmer kannst kein Kurzarbeitergeld beantragen, das macht der Arbeitgeber für dich. Der Arbeitnehmer bekommt dann bis zu 67 Prozent des vorherigen Netto-Gehalts von der Agentur für Arbeit also unserem Staat. Das soll beide Seiten entlasten. Den AG weil er kein Gehalt mehr zahlen muss, der AN weil er ersten keine ALG1-Tage aufbrauchen muss, zweitens seinen Job nicht verliert und drittens trotzdem seinen Lebensunterhalt, wenn auch in vielen Fällen mit deutlichen Einschränkungen, weiter bestreiten kann. Auch gibt es beim Kurzarbeitergeld eine Obergrenze von 6.890,00 brutto, ab dort steigt das ausgezahlte Netto nicht mehr weiter an.


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