Thema:
Juristisch ist das ganze ziemlich unklar flat
Autor: Telemesse
Datum:29.03.20 12:30
Antwort auf:Re:Scheuer hat gestern in der Bild auch schon gemeckert von dixip

Der Fehler in der Gesetzgebung war zuerst mal Wohnraum und Gewerbe in einen Topf zu werfen.
Da geht es zum einen mal um die Nutzung. Die Nutzung von Wohnraum ist ja durch die Ausgangsbeschränkung in keinster Weise eingeschränkt. D.h. die Mietsache kann nach wie vor vertragsgemäß genutzt werden. Der Gesetzgeber räumt jetzt eine Stundung der Mietzahlungen im nachgewiesenen Härtefall ein obwohl die Nutzung vertragsgemäß stattfinden kann.

Die Konzerne wollen imo aber auf etwas ganz anderes hinaus.
Die Nutzung der Mietsache zum vertragsgemäß vereinbarten Zweck ist (anders als bei Wohnraum) aktuell nicht mehr möglich. Insofern stellen sie die Rechtsmäßigkeit der Mietzahlung erst mal in Frage.
Verantwortlich für die Nichtnutzbarkeit ist der Staat durch seine aktuellen Erlasse. Insofern mutmaßt man hier eine Verursacherhaftung. D.h. die Gerwerbemieter wollen nicht mehr zahlen und der Vermieter soll sich seine Ausfälle beim Verursacher, dem Staat holen.
Die Fragen werden nun sein: Greift diese Verursacherhaftung, wer hat Ansprüche an wen (Miter an Staat oder Vermieter an Staat), wirken sich Zahlungskürzungen trotz nachweislicher Bonität auf den Kündigungsschutz aus.

Edit: Ich hab das ganze hier mal  sehr verkürzt, simplifiziert und hoffentlich halbwegs richtig und nachvollziehbar wiedergegeben.


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