Thema:
Re:Du behauptest das doch! flat
Autor: 677220
Datum:26.03.20 15:24
Antwort auf:Du behauptest das doch! von K!M

>>>> Die selbstständige Unternehmensberaterin muss natürlich ihren Besitz nicht offen legen und bekommt erstmal bis zu 15k geschenkt und Hartz IV obendrauf, während zig ALGII-Empfänger jahrelang gegängelt wurden und ihr vorhandenes Vermögen aufbrauchen mussten.
>>>
>>>Quelle für diesen Unsinn bitte angeben.
>>
>>Wie gesagt, mir fehlen die Details. Wofür hättest Du denn genau die Quelle? Das reiche Selbstständige mit hohem Vermögen Geld geschenkt bekommen? Das kann wirklich Unsinn sein. Wird man erfahren, wenn die Programm in den Ländern dann irgendwann mal stehen. Das mit dem Vermögensverbrauch bei ALG II lässt sich aber sicher belegen.
>
>da du den Unsinn behauptest, musst du das belegen. Das nur Arme ihr Vermögen für ALG2 offenlegen müssen, darfst du gerne mal zeigen.
>
>Danke für deinen Käse. Nicht.


[https://www.anwalt.de/rechtstipps/coronavirus-hartz-iv-fuer-unternehmer-und-soloselbststaendige-mit-ergaenzung_164865.html]

ALGII ohne Vermögensprüfung voraussichtlich für 6 Monate + Miete ohne Obergrenze.


< antworten >