Thema:
Re:Greta flat
Autor: hellbringer
Datum:24.03.20 20:33
Antwort auf:Re:Greta von spinatihero

>Kinderarbeit wieder erlaubt?

17 Jahre = Kind?


Das allgemeine Mindestalter für die Beschäftigung wurde mit 15 Jahren festgelegt und bestätigt (oder bis zum Ende der Schulpflicht). Gelegentliche leichte Arbeit darf ab dem Alter von 13 Jahren durchgeführt werden.

Quelle: § 1-7 Gesetz zur Regelung der Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen (Amtsblatt Nr. 599/1987, letzte Ergänzung 2015)


[https://lohnspiegel.org/osterreich/arbeitsrecht/faire-behandlung/minderjahrige-und-jugendliche]


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