Thema:
Stolzer Preis! Die Bußgelder flat
Autor: Rocco
Datum:24.03.20 11:16

Finde ich sehr gut, da imho absolut abschreckend. Bin gespannt ob das wirklich rigoros durchgesetzt werden kann bzw. ob das bundeseinheitlich strikt gehandhabt wird. Kann ich mir bei unserer laschen RLP-Regierung garnicht vorstellen.

Nordrhein-Westfalen will Verstöße gegen das Versammlungsverbot und andere Auflagen strikt ahnden. Bei Zusammenkünften von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit, die nicht direkt verwandt sind, werden danach 200 Euro von jedem Beteiligten fällig. Verbotenes Picknicken oder Grillen kostet 250 Euro pro Teilnehmer. Wer trotz Verbots Sportveranstaltungen organisiert, zahlt 1000 Euro. Der Verzehr von Außer-Haus-Speisen näher als 50 Meter am Restaurant oder Imbiss kostet 200 Euro.

Zusätzliche Bußgelder seien möglich gegen Unternehmen, die von Verstößen profitieren. Teuer werden auch Hygieneverstöße oder Verstöße gegen das Besuchsverbot in Einrichtungen wie etwa Altenheimen. Letzteres wird mit 200 Euro bestraft. Wer eine Bar, eine Disco oder ein Fitnessstudio trotz verlangter Schließung weiter betreibe, muss demnach sogar 5000 Euro zahlen. Wer sein Restaurant weiter betreibt, hat 4000 Euro zu entrichten.


Greets
Rocco


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