Thema:
Private Corona Partys in NRW erlaubt? flat
Autor: C.D.G
Datum:23.03.20 04:08
Antwort auf:Ist die Rechtsverordnung schon irgendwo veröffentlicht? von Eidolon

Zumindest gibt es laut FAZ keine Beschränkungen um sich in Privatwohnungen zu treffen da die Kontaktsperre lediglich für den öffentlichen Raum gilt. Wer denkt sich so etwas aus? Das ist in der aktuellen Situation zu wenig.

"Die nordrhein-westfälische Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 beschränkt in Paragraph 12 lediglich "Ansammlungen" und "Aufenthalt im öffentlichen Raum". Wer sich als Einzelperson durch den öffentlichen Raum bewegt, um die Wohnung einer anderen Person aufzusuchen, fällt nicht unter diese Bestimmungen und unterliegt in seinen Bewegungen keinen Beschränkungen. Zwei Personen dürfen sich in NRW in der Öffentlichkeit aufhalten, ohne sich sportlich zu betätigen oder eine solche Betätigung zu fingieren. Zusammenkünfte in Privaträumen, also auch sogenannte Corona-Partys, sind ohne Beschränkung der Kopfzahl möglich, solange die Gäste einzeln oder in Zweiergruppen eintreffen."

[https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/gesundheit/coronavirus/live-blog-der-faz-zum-coronavirus-alle-entwicklungen-im-ueberblick-16687984.html]


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