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Autor: | Eidolon | ||
Datum: | 22.03.20 23:44 | ||
Antwort auf: | Re:Ist die Rechtsverordnung schon irgendwo veröffentlicht? von Matze | ||
Vielen Dank! §12 bezieht sich nur auf den "öffentlichen Raum". Daher sollte es kein Problem geben, unsere Babysitterin weiter zu engagieren. Natürlich ist es sowohl für ihre als auch für meine Familie ein leicht erhöhtes Risiko. Aber was soll man machen, außer freiwillig in unbezahlten Urlaub zu gehen... |
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