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Autor: | Eidolon | ||
Datum: | 22.03.20 17:06 | ||
Antwort auf: | Was machen die Eltern mit kleinen Kindern? von Superfrog | ||
Wir haben aktuell (also letzte Woche) eine Babysitterin (Nachbarstochter) die uns 1-2h unter die Arme griff. Ist das mit dem neuen Kontaktverbot dann verboten, oder gibt es Ausnahmen für Kinderbetreuung? EDIT: Im aktualisierten SPON-Artikel steht "Ausnahmen gelten für Betreuung". Babysitting ist da jetzt nicht explizit erwähnt, würde es aber mal da eingeschlossen sehen. |
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