Thema:
Re:Freiwillige Beschränkungen werden.... + Fragen: flat
Autor: Pezking
Datum:22.03.20 11:29
Antwort auf:Re:Freiwillige Beschränkungen werden.... + Fragen: von Moosmann

>Das einzige Problem ist halt, wenn meine Mutter (wohnt 5 Minuten weg) mal Hilfe braucht. Das Sehvermögen von Ihr ist halt eingeschränkt. Sie kann aber vieles selber machen. Aber was ist, der Geschirrspüler ist verstopft, eine Glühbirne ist kaputt oder die Backblechträger im Elektroofen/Herd sind herausgefallen etc. da müsste ich kommen, aber rechtlich geht das nicht, oder zählt das zu den Ausnahmen ?

Ja, natürlich zählt die Pflege und Unterstützung von hilfsbedürftigen Angehörigen zu den Ausnahmen.

>Andere Frage: In der Arbeit wurde die Firma (also Produktion) aufgeteilt, das heisst ich komme jetzt z.B. nicht mehr in Produktion 3. Firma meint, wenn z.B. in Produktion 3 ein Fall wäre, müsste man nicht Produktion 1 und 2 (wo ich arbeite) schließen. Ist das rechtens oder müsste dann die ganze Firma schließen ?

Das ist sicher rechtens. Es geht ja nicht um einen "Schließbefehl" nach einer Infektion, sondern darum, dass alle Leute in direktem Kontakt zum Infizierten potenziell für zwei Wochen in Quarantäne müssen und nicht mehr arbeiten können, was im Endeffekt natürlich in diesem Bereich einer Schließung gleichkäme.

Der Arbeitgeber meiner Frau (Sparkasse) verfährt so schon seit 2,5 Wochen. Die Stabsabteilung meiner Frau wurde durch drei geteilt: Wer kann, soll ins Home-Office, der Rest arbeitet an zwei Standorten. Und alle drei Gruppen müssen eine strikte räumliche Trennung untereinander einhalten.


< antworten >