Thema:
Sichtweise der Verbraucherzentrale macht Mut flat
Autor: Joschi
Datum:20.03.20 12:14
Antwort auf:Rechtslage bei gebuchten Urlauben? von token

wir haben ein Ferienhaus am Jadebusen Anfang April gebucht. Der Vermieter will uns die Kohle nicht zurückgeben. Nun habe ich das hier gefunden:

[https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/reise-mobilitaet/unterwegs-sein/weltweite-coronareisewarnung-pauschalreisen-kostenlos-stornierbar-43991]

"Nach der Vereinbarung der Bundesregierung und den Bundesländern vom 16. März 2020 sollen Regelungen geschaffen werden, nach denen "Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden". Damit dürften Reiseveranstalter von sich aus bereits gezwungen sein, zahlreiche innerdeutsche Reisen abzusagen. Der Reisepreis ist dann in jedem Fall zu erstatten. Entsprechendes gilt für die Anbieter der Übernachtungsangebote, wenn diese von Individualreisenden gebucht wurden.

Nach der Vereinbarung sollen zudem "Reisebusreisen" verboten werden, für die vielfach auch die Regelungen des Pauschalreiserechts greifen. Auch mit deren Absage ist der Reisepreis zu erstatten.
"

Nur wie geht man da vor? Ist ja schön, wenn die VBZ diese Meinung hat, aber bringt das was? Hat jemand eine Idee?


< antworten >