Thema:
Re:Macht Euch in Sachen Ausgangssperre nichts vor: flat
Autor: BOBELE
Datum:20.03.20 09:41
Antwort auf:Re:Macht Euch in Sachen Ausgangssperre nichts vor: von Rocco

>Richtig ist, ein Versammlungsverbot im Privaten ("Corona-Party" in geschlossenen Räumen oder einfach nur bei jemanden Treffen), wird man nicht kontrollieren können.

Aber mit so drakonischen Strafen belegen, dass sich das Risiko nicht lohnt. Muss man vermutlich noch nicht mal was für erfinden... § 89 StGB Gefährdung der körperlichen Sicherheit... drei Monate Haft, im vorliegenden Fall einfach mal nicht auf Bewährung aussetzbar. Ich könnte mir vorstellen, da wägen die meisten Idioten doch ab, ob vielleicht der Nachbar den Auflauf im Haus mitbekommen und zur Anzeige bringen könnte.


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