Thema:
Re:Ab Morgen "Zwangsurlaub" mit Pflicht zu telefonischer flat
Autor: Onrop
Datum:20.03.20 07:23
Antwort auf:Re:Ab Morgen "Zwangsurlaub" mit Pflicht zu telefonischer von JPS

>>Erreichbarkeit und Verbleib zu Hause.
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>Ich bezweifle, dass das rechtlich haltbar ist, sofern "Zwangsurlaub" wirklich bedeutet, dass Du Deinen Urlaub aufbrauchen musst.


Ich muss den Urlaub nicht aufbrauchen, daher Zwangsurlaub in Anführungszeichen. Die Situation ist halt nur irgendwie komisch...

>Ist natürlich auch immer ein Geben und Nehmen - wenn der Arbeitgeber bisher gut mit seinen Mitarbeitern umgegangen ist und nun finanzielle Probleme hat, kann man sich auch als Mitarbeiter entgegenkommend zeigen. Ist der Arbeitgeber schon immer ein Arsch, würde ich mehr auf mein Recht pochen.


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