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Autor: | Koepi (deaktiviert) | ||
Datum: | 20.03.20 00:49 | ||
Antwort auf: | Re:Nein. von Bomber | ||
>>>>>Umzug ist für Mitte April geplant (Ostersamstag), ich hoffe dass sich die Lage bis dahin etwas beruhigt, aber wie sähe das eigentlich aus? >>>> >>>>So wie ich die Verordnungen auf Basis des IfSG quer lese: Nein. >>> >>>Wo liest du das raus? >> >>In den Veordnungen, die aktuell in in dem Gemeinden mit Ausgangssperre erlassen werden. Dort explizit geregelt, was noch erlaubt ist. > >Einen Link bitte. Ich steck grad mitten im Umzug. Ich zähle grad doppelt Miete, das halte ich aber nicht lange durch. >> Was möchtest du jetzt von mir hören? Beispiel Freiburg: [https://www.freiburg.de/pb/site/Freiburg/get/params_E1472406393/1531825/Allgemeinverf%C3%BCgung%20der%20Stadt%20Freiburg%20%C3%BCber%20ein%20Betretungsverbot%20f%C3%BCr%20%C3%B6ffentliche%20Orte%20vom%2019.03.2020.pdf] [https://www.freiburg.de/pb/,Lde/1501604.html] >>Das IfSG ist ein mächtiges Werkzeug, wenn es um die Einschränkung der persönlichen (Bewegungs-)Freiheit und Freizügigkeit geht; dass sollte jedem auch klar sein. > >Schon klar. Dort steht nur dass die Vorurdnungen dann bindend sind. nicht mehr. Da steht deutlich mehr (drin). Hast du dir das Gesetz mal durchgelesen? ;) Ich hoffe, dass noch alles klappt bei dir, aber ich würde keine Wetten mehr abschließen.. >>> >>>---------------------- >>>Gesendet mit M! v.2.7.0 > > >---------------------- >Gesendet mit M! v.2.7.0 |
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