Thema:
Re:Aber das hiesse doch flat
Autor: 677220
Datum:17.03.20 19:47
Antwort auf:Re:Aber das hiesse doch von hellbringer

>>Unklar ist mir, wie das zufällige Begegnen (meine: abgesprochenes) von Freunden und Bekannten bei Einhaltung des 1-Meter Abstandes zu bewerten ist. Man müsste ja den Vorsatz nachweisen, sofern dieser überhaupt hier relevant ist?
>
>Das fällt dann wohl unter "Gruppenansammlung", wobei mir die genaue Spezifikation >von "Gruppe" nicht geläufig ist. Aber nach Hausverstand würde ich wohl sagen ab 4, 5 >Leute oder sowas.


Meine Vermutung ist ja, dass in einem solchen Fall, die Polizei z.B. einfach durchgreifen kann, ob das nun in dem Gesetzt steht oder nicht. Es wird dann halt irgendwann mal geklärt, ob es rechtmäßig war oder nicht, z.B. für den Fall das jemand dabei verletzt wird. Das ist übrigens das Interessante am Rechtsstaat meiner Laienmeinung nach, dass in Ausnahmesituationen erstmal etwas durchgesetzt werden wird (und da kann es sicher auch zu krasseren Dingen kommen), das Recht bzw. der Rechtsbruch erst später festgestellt werden kann (inwiefern das dann überhaupt möglich ist, ist ne andere Frage). Man kann nur darauf vertrauen oder hoffen, dass jeder das rechte Maß behält und irgendwann zur Normalität zurück gekehrt wird.


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