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Autor: | cloud6 | ||
Datum: | 16.03.20 18:12 | ||
Antwort auf: | Habe es jetzt 2 x durchgelesen, Saturn/MediaMarkt.... von generyx | ||
Ein Spezialmarkt ist eine besondere Form der Veranstaltung. Er ist nach § 68 Abs. 1 GewO definiert. Eine Festsetzung ist auf Antrag möglich. Merkmale?Bearbeiten Die Merkmale sind in § 68 Abs. 1 GewO wie folgt definiert: Begrenzung auf ein Spezialgebiet nur 1 Spezialmarkt pro Monat auf einem abgegrenzten Gebiet zulässig Eintrittsgeld kann erhoben werden Veranstaltung findet regelmäßig statt und ist zeitlich begrenzt[1] ---------------------- Gesendet mit M! v.2.7.0 |
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