Thema:
Re:Habe es jetzt 2 x durchgelesen, Saturn/MediaMarkt.... flat
Autor: cloud6
Datum:16.03.20 18:12
Antwort auf:Habe es jetzt 2 x durchgelesen, Saturn/MediaMarkt.... von generyx


Ein Spezialmarkt ist eine besondere Form der Veranstaltung. Er ist nach § 68 Abs. 1 GewO definiert. Eine Festsetzung ist auf Antrag möglich.

Merkmale?Bearbeiten
Die Merkmale sind in § 68 Abs. 1 GewO wie folgt definiert:

Begrenzung auf ein Spezialgebiet
nur 1 Spezialmarkt pro Monat auf einem abgegrenzten Gebiet zulässig
Eintrittsgeld kann erhoben werden
Veranstaltung findet regelmäßig statt und ist zeitlich begrenzt[1]
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Gesendet mit M! v.2.7.0


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