Thema:
Rechtslage bei gebuchten Urlauben? flat
Autor: token
Datum:16.03.20 07:10

Ich hatte vor einiger Zeit einen Urlaub ohne Reiserücktrittsversicherung gebucht.
Es gab auch schon eine Infomail vom Veranstalter mit dem Verweis auf das auswärtige Amt dass nicht generell von Reisen abgeraten wird, der Urlaub wie geplant statt finden wird, und einen Link zu einer möglichen Stornierung bei 90% der Reisekosten.

Wie ist die Rechtslage sofern die Vorgaben noch eindeutiger werden, es gibt ja ein unverbindliches "sehen sie von unnötigen Reisen ab", was wenn das verbindlich wird oder die Grenze geschlossen wird?

Ich werde den Urlaub nicht antreten, würde nur gerne verstehen ob ich auf den Buchungskosten sitzen bleibe, auch wenn die Leistung gar nicht erbracht werden kann? Aktuell scheint mein Veranstalter noch zu pokern und darauf zu pochen dass sie eben erbracht werden könnte.


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