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Autor: | Phil Gates | ||
Datum: | 26.11.19 10:59 | ||
Antwort auf: | Was war jetzt daran "gefährlich"? :) von suicuique | ||
>Aber gut zu wissen. > >Und der vermeintliche Grund soll dafür nicht gewesen sein, dass das Märchen Copyright geschützt wäre (dass dem nicht so ist weiss selbst ich), sondern dass Aladdin mit 2 "d" als Neu-Marke Schutzrechte geniesst. Da bin ich wohl einer Ente aufgesessen. > >gruß Ich weiß, der Ast ist uralt, aber Aladdin mit zwei "d" und Aladin mit einem "d" wäre markenrechtlich im Endeffekt dasselbe. Etwas anderes würde allenfalls dann gelten, wenn der zusätzliche Buchstabe der Marke gerade ihre Kennzeichnungskraft gibt. Aber natürlich hat Disney vermutlich eine Wort-Bild-Marke "Aladdin" (Schriftzug) und auch "Disney's Aladdin" ist mit Sicherheit eine Marke. An den Charas hat man natürlich auch noch zusätzlich Urheberrechte. |
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