Thema:
Re:EDIT flat
Autor: suicuique
Datum:19.10.17 16:59
Antwort auf:Re:EDIT von Bozbar!

>>>EDIT: ein kurzes Querlesen sagt dass ich da offenbar komplett auf dem falschen Dampfer bin. Nur habe ich noch keine zitierwürdige Quelle dazu gefunden. Mal schauen.
>>
>>Hehe, ja, bin gespannt, falls du was findest. Ich meine halt, dass ich das mit dem Hausrecht mal bei einer validen Quelle aufgeschnappt hatte, deshalb das Argument.
>
>In dem von mir verlinkten Artikel steht etwas in der Art. " Deshalb macht das Kino von seinem Hausrecht Gebrauch und verweigert Zuschauern unter 16 Jahren den Zutritt." ;-)


Ja, dass sie sich darauf berufen war nicht die Frage, sondern ob sie das zu Recht tun. (bekanntlich ist Paper geduldig und in AGBs kann "jeder möglicher Müll" drinstehen. Überspitzt formuliert. :)

Ich fand diesen Artikel recht interessant:
[http://www.juraexamen.info/bgh-zulassige-ausubung-des-hausrecht-ausschluss-von-udo-voigt/]

Spielen halt doch einige Rechtsvorschriften mit ein, aber unterm Strich ist die Erklärung des Kinos nicht zu beanstanden.

Auch wenn ich es komisch finde. Ich habe bei meinen Kinobesuchen in der Jugend sehr selten darauf geguckt welche Altersfreigabe das Kino für den Film vorgesehen hatte, sondern welche Altersfreigabe der Film bekommen hat.

Aber passt scho :)


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