Thema:
Re:Das einzige Problem an FSK 12 ist imho die Ausnahme- flat
Autor: token
Datum:19.10.17 15:49
Antwort auf:Re:Das einzige Problem an FSK 12 ist imho die Ausnahme- von waldmeister

>>>Ich kann derzeit nämlich nicht in den Ninjago-Film (FSK 6) mit meinem Sohn (5 - der deswegen seit Tagen bitterlich weint) und das finde ich einfach albern.
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>>Mal doof Als außenstehender gefragt: Prüfen die das echt am Kinoeingang? Also bei einem Fünfjährigen? Was wollen die da ggf. als Nachweis sehen?
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>Es gibt ja Dokumente für Kinder zum Beispiel auch einen Reisepass. Wenn man das Alter ggf nachweisen muss, dann muss man sowas vorzeigen können.
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Ich hatte ja eine kurze Karriere als Einlasser, ist zwar schon ein Weilchen her, und viel hatte ich mit Kindereinlässen nicht am Hut, da ich entsprechende Schichten gemieden habe wie die Pest (Kinosaalsäuberung nach Kinderfilm, omfg!11), aber es gab afair Problemfilme mit der Maßgabe strenger darauf zu achten.
Prüfung ist einfach, Kind nach Alter fragen, antwortet das Kind durchwinken, antwortet der Vater proaktiv hat man ein Thema. Und zwar eines wo man schon direkt nach dem Team-Manager winken kann, da ist selbst ein zugedröhnter Asi einsichtiger als ein Vater dem man sagt, dass das nicht geht, Drama baby :)
Allerdings kann ich mir nicht vorstellen dass es bei einem 5jährigen bei einem FSK6-Film überhaupt etwas gäbe, da hat man auch als Einlasser keinen Bock drauf und auch nicht die Zeit da dezidiert zu kontrollieren, zumal in der Regel auch bei erreichtem Alter keine Ausweisdokumente mitgeführt werden, und man das im Grenzbereich eh nicht auseinanderhalten kann. Da geht es dann um Fälle wo ein Kind überspitzt ausgedrückt sichtlich gerade erst das Laufen gelernt hat.
Ich wäre da an deiner Stelle einfach gegangen, das Problem wäre bei dir jetzt im Nachgang nur, dass das Kind wohl reflektieren kann dass etwas "verbotenes" getan wird, was im Hinblick auf die Vorbildfunktion halt eher ein wenig meh wäre.


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