Thema:
In Österreich ist es ja bei Kinofilmen ähnlich... flat
Autor: PaulBearer
Datum:15.06.14 16:58
Antwort auf:Re:Aber sowas von! von Suttree

Gesetzgebung und Vollzug hinsichtlich einer Altersfreigabe von Kinofilmen ist in den verschiedenen Jugendschutzgesetzen unterschiedlich geregelt. In Salzburg, Tirol und dem Burgenland müssen öffentliche Filmvorführungen vor Minderjährigen durch die Landesregierung bewilligt werden. Diese kann abgestufte Altersfreigaben aussprechen. In Wien und Niederösterreich gilt dieselbe Regelung für die Vorführung vor Unter-16-Jährigen. Filme, deren Vorführung nicht bewilligt wird oder um deren Bewilligung nicht angesucht wird, sind automatisch erst ab 18 bzw 16 besuchbar.

In Vorarlberg, der Steiermark und Oberösterreich gibt es diese Bewilligungspflicht nicht. Die Landesregierung kann allerdings von sich aus Altersfreigaben für einzelne Filme aussprechen. In Vorarlberg muss der Veranstalter zudem öffentlich ankündigen, ab welchem Alter er die Vorführung von sich aus freigibt. In Kärnten ist der Veranstalter allein verantwortlich, muss sich aber an bestehenden Freigaben (etwa seitens der anderen Bundesländer oder der JMK) orientieren. 

Quelle: Wikipedia

Mir ist nur in den letzten Jahren aufgefallen, daß hier in Vorarlberg keine Kinofilme ab 18 sind - na, jedenfalls in den Kinos, die in den Zeitungen inserieren. :) 16 scheint das Höchste zu sein außer für Pornos, dafür gibt es als Zwischenstufe "Ab 14".


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