Thema:
Re:Aber sowas von! flat
Autor: Knight
Datum:15.06.14 08:50
Antwort auf:Re:Aber sowas von! von Suttree

>>>>Wie siehts in der Schweiz eigentlich in Sachen Altersfreigaben und Zensur aus? Gehts da auch so locker zu wie in Österreich?
>>>
>>>Bin zwar kein Schweizer (lebe aber recht nahe an der Grenze), aber:
>>>
>>>[http://de.wikipedia.org/wiki/Filmzensur#Schweiz]
>>>
>>>Es gibt wegen Gewalt verbotene Filme und es ist der Besitz strafbar... :(
>>
>>Genau. Allerdings beruhen die verbotenen Filme auf einer uralten BPJS-Liste und betrifft Filme welche bei euch beschlagnahmt wurden. Genauso wie unsere Heimkinoaltersfreigaben die FSK-Bümpel sind. Fürs Kino werden die unabhängig eingeschätzt, von wem weiss ich aber auch nicht so genau.
>>Es gibt immer mal wieder Gerüchte darüber, dass das Gesetz betreffs der verbotenen Filme sporadisch mal umgesetzt wird und man Besuch von den Blauen bekommt die dann willkürlich aus der Sammlung Filme mitnehmen welche böse ausschauen. Obs stimmt oder nicht -> keine Ahnung. Nicht einmal Shops wissen genau was sie nun verkaufen dürfen und was nicht - wirklich eine Behörde welche sich darum kümmert gibt es nämlich nicht - deshalb auch die Beschlagnahmeliste aus den 80ern.
>
>Ui das es bei euch so konfus zugeht hätte ich jetzt echt nicht gedacht. Bei uns ist wenigstens alles geregelt. ;) :(  Die Info find ich auch erstaunlich:
>
>"Die Schweiz hat keine zentrale Behörde, welche Filme begutachtet; jeder Kanton beschließt eigene Altersbeschränkungen für Filme, die im Kino gezeigt werden."  


Stimmt, so war das ja. Allerdings...

>Würd mich ja mal interessieren ob es da größere Unterschiede zwischen den Kantonen gibt. lol

...gibt es diese nach meinen Beobachtungen nicht so wirklich. Genau wie bei den FSK-Bümpeln übernehmen da die meisten wohl einfach die erste Freigabe bzw. gibt es sicher einen Kinoverband oder den Vertrieb welcher mit einer Empfehlung voraus geht.
Was es aber für Spielfilme nicht gibt ist eine 18er Freigabe bzw. sind alle Filme ab 18 welche im Kino länger als bis 0.00 Uhr laufen :D
Die höchste Alterfreigabe ist aber 16 (abgesehen für pornografische Filme aber die laufen eh nur in entsprechenden Kinos).

>Und das der Besitz strafbar ist? O_o Wie fällt den wohl die Strafe aus wenn ich "Braindead" rumliegen habe? Echt lächerlich.

Ach da geht es, wie bei den meisten Strafen hier, einfach nur um Geld. Wenn man den Gerüchten glauben darf, sind das wohl ein paar Hundert Franken pro verbotenem Film. Plus nehmen sie ihn dir natürlich weg. Und ja, es ist lächerlich über die Grenze zu schauen, ein Gesetz nicht richtig zu verstehen, eine Liste zu nehmen die man nicht versteht und diese Filme einfach als verboten (inkl. Besitz!) zu deklarieren. Interessiert die Behörden aber eben nicht wirklich weil ja neuere und weitaus brutalere Filme halt ohne Probleme im Regal stehen dürfen - stehen halt nicht auf der Uraltliste :/


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