Thema:
Entscheidung über einstweilige Verfügung nächste Woche flat
Autor: festwürstchen
Datum:30.06.23 10:04
Antwort auf:Microsoft kauft Activision Blizzard von SGJason

So zumindest sieht es aus und die Richterin will sich beeilen.

Zusammenfassend gesagt, so scheint zumindest die Einschätzung zu sein, kann  die FTC, wenn überhaupt, die einstweilige Verfügung nur bzgl. Cloud erreichen. So sehen es zumindest HoegLaw und andere Experten.

In solchen Verfahren entscheidet das Gericht üblicherweise für die Regierungsbehörde, angeblich in 70% aller Fälle. In konkretem Fall wäre dies offenbar möglich, weil zu Cloud kaum Studien vorliegen. Hierzu müsste man die Richterin allerdings überzeugen, dass Cloud ein eigener Markt ist und das sahen ja sogar die FTC Zeugen Google, Nvidia und sogar Jim Ryan anders.

Die Richterin hat klar gemacht, dass sich keiner für Sony interessiert, sondern für mögliche Schäden für Konsumenten. Das Konsolenargument ist für die FTC also gelaufen. Bzgl. Cloud gab es von der Richtetrn immerhin den Kommentar, das (sinngemäß) die FTC und andere Kontrollbehörden bereits gewonnen
hätten in dem sie MS zu 10-Jahresverträgen sowie kostenlosen Lizenzen für Cloudanbieter bewogen hätten.

Die FTC beklagte sich man habe zu wenig Zeit gehabt einen Fall aufzubauen und die Richterin wollte das nicht gelten lassen. Also genau wie die CAT bei der CMA, was dafür spricht, dass man mit dem Endergebnis angefangen hat und dann die Gründe gesucht hat, den Deal zu blocken.

Das ist Spiel auf Zeit und weder Richterin Corley noch die CAT lassen das gelten.
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