Thema:
Re:Frage zum Tracking und Sweet Spot flat
Autor: Tux
Datum:23.02.23 12:19
Antwort auf:Re:Frage zum Tracking und Sweet Spot von aliendeluxe1973

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>>>Und eine letzte Frage: Gibt es irgendeine Möglichkeit das Teil zurückzugeben, selbst wenn man es ausgepackt und getestet hat? Die PSVR EINS konnte ich damals ohne große Probleme zum Media Markt zurückbringen...
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>>Die Frage stelle ich mir auch gerade: [https://direct.playstation.com/de-de/returns-refund-policy]
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>>Um für ein positives Einkaufserlebnis bei uns Sorge zu tragen, und für den Fall, dass Sie etwas mehr Zeit benötigen, um zu entscheiden, ob Sie eine Bestellung zurückgeben möchten, bieten wir zusätzlich zum Ihnen zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht ein auf Kulanz basierendes Rückgaberecht an, das es Ihnen erlaubt, Artikel innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung zurückzugeben.
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>>Entscheiden geht ja eigentlich nur mit ausprobieren.
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>>Unsere freiwillige Richtlinie für Rückgaben innerhalb von 30 Tagen gilt für alle PlayStation Direct-Käufe. Sie können also einen erworbenen Artikel gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben, solange er sich im Originalzustand befindet.
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>>Kommt also auf die Definition von "Originalzustand" an.
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>DAS wäre halt echt zu klären. Kann da jemand eine Auskunft geben, die save ist?


Ich habe da mal gegoogelt (siehe unten), und schon die normale Widerrufsfrist (die Sony ja aus Kulanz noch mal erweitert) bei Internet Käufen ist dafür da, dass Du das Produkt eben AUSPROBIEREN kannst, wie du es auch in einem Geschäft könntest. Wenn Du also nix kaputt machst, sollte das problemlos gehen. Tendiere aber derzeit eher zu "behalten". :)

Tux

[https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/von-widerruf-bis-umtausch-wenn-sie-mit-der-ware-nicht-zufrieden-sind-5117]

Wertersatz: Haben Sie die Ware beschädigt oder hat diese auf andere Weise an Wert verloren, kann der Händler Wertersatz verlangen, wenn er Sie vor Vertragsschluss rechtskonform über Ihr Widerrufsrecht informiert hat. Dies gilt aber nicht, wenn der Wertverlust dadurch zustande kam, dass Sie die Ware auf ihre Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise geprüft haben. Das heißt, Sie dürfen die Ware auspacken und testen. Dazu gehört auch, dass Sie zerlegt gelieferte Möbel aufbauen. Sie müssen dann keinen Wertersatz leisten oder befürchten, dass Ihr Widerrufsrecht wegfällt.


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