Thema:
Re:(viele) Fotos flat
Autor: RouWa
Datum:08.01.23 13:35
Antwort auf:Re:(viele) Fotos von Pascal Parvex

>Danke für die Info, so habe ich es mir auch vorgestellt.

Wenn der Veranstalter das Fotografieren im Rahmen seines Hausrechts nicht geregelt hat, ist das eine rechtliche Grauzone, da es auf der einen Seite das Recht am eigenen Bild und auf der anderen Seite das Kunsturhebergesetz gibt.

[https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.html] hier: Absatz 1 Nummer 3

Wenn René die Veranstaltung fotografiert und Personen auf einem Foto nur Beiwerk sind, ist das rechtlich in Ordnung. Bei Einzelportraits von Personen, die nicht berühmt sind, müsste er die Erlaubnis einholen; bei Kindern die von beiden Elternteilen.

Ich fotografiere häufig Sport-Turniere und habe noch nie die Bitte einer Person gehört nicht fotografiert zu werden. Explizite Anfragen schöne Fotos einer bestimmten Person zu machen, kriege ich fast immer.


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