Thema:
Update 2: Vebraucherzentrale flat
Autor: BOBELE
Datum:29.04.22 11:02
Antwort auf:Update 1 von BOBELE

Hatte gerade einen Anruf aufgrund meiner Eingabe. Ich wurde gefragt, ob es schon einen Vorvertrag bei der Bestellung gab oder ob ich mich nur ohne weitere Absprachen auf eine Warteliste habe setzen lassen. Da letzteres: Solche Verbundgeschäfte sind zulässig und nicht anfechtbar. Auch für Versicherungen und Kredite gilt da nichts anderes als für Handys und Handyverträgen oder Waren, die es beim Abschluß eines Stromvertrages als Prämie gibt.

Ein Widerruf sei immer möglich, aber tatsächlich würde ich, wenn das ein rechtsicher formuliertes Verbundgeschäft war, die PS5 zurückgeben und, wenn ich sie schon in Betrieb genommen habe, ggf. Schadenersatz für Wertverlust leisten müssen.

Empfehlung war: Spaß mit der PS5 haben und bei zukünftigen Käufen die Erfahrung bei der Händlerauswahl einfließen zu lassen. CHECK!!


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