Thema:
Re:Solange ich das Spiel besitze, mache ich mir keinen Kopf flat
Autor: SmogBird
Datum:30.07.21 21:33
Antwort auf:Re:Solange ich das Spiel besitze, mache ich mir keinen Kopf von maiwurm

>>Wobei man bei dieser Argumentation den folgenden Punkt bedenken sollte: Der Hersteller weiß zunächst nicht, ob der Spieler das Original besitzt. Die können nur ermitteln, dass Person A die Datei X von Webseite Y geladen hat.
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>Ganz naiv gefragt, wie sollte sowas technisch, rechtlich und somit praktisch funktionieren?


Ich gehe doch davon aus, dass sobald eine Website für illegale Downloads im Visier der Justiz ist, man anhand von Logs und IPs an eine Adresse kommt, von wo etwas runtergeladen wurde. Wie könnte es denn sonst zu Hausdurchsuchungen kommen? Aber vielleicht bin ich hier auch zu naiv.

Edit: Und ja, mir ist klar, dass es so schnell nicht zu einer Hausdurchsuchung kommt, sondern erstmal ein Richter diese anordnen muss, wenn der Urheber nach einer nicht beantworteten Abmahnung Klage einreicht. Bislang trifft es ja auch die Betreiber der illegalen Webseiten. Ich hatte mich nur ursprünglich gefragt, wie sicher man sich dabei sein kann.


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