Thema:
Re:Zollberechnung von Exotenkonsolen? flat
Autor: thestraightedge
Datum:06.07.21 09:28
Antwort auf:Zollberechnung von Exotenkonsolen? von Tobakaido

>Wie berechnet eigentlich der Zoll den Wert von Konsolen, die uralt sind und / oder niemand kennt?
>(Ich hab hier ein Gerät geschenkt bekommen, von dem ich nicht einmal weiß, ob es funktioniert - oder was es wert ist, egal ob funktionstüchtig oder nicht. Allerdings würde ich die Kiste (ohne Karton) lieber in Deutschland einlagern als sie hier in der Bude rumstehen haben. Für mich ist das ein Deko-Stück und kaum die Versandkosten wert, aber sieht das der Zoll genauso oder sagen die: "Kennen wir nicht, taxieren wir einfach mal Betrag X und das kostet Sie YYY Euro extra! Einspruch / Gegenwehr nicht möglich, Alternative zur Zahlung ist die Schrottpresse!")


Dass der Zoll selbst taxiert ist extrem selten nach meiner Erfahrung. Normalerweise wird der Wert genommen, der auf dem Paket angegeben ist, und der wird seit ein paar Jahren immer mit dem Zahlbeleg gekreuzt (wg. populärer Undervalue-Declaration).

Wenn Du es also wirklich ohne Zahlbeleg verschicken willst, markiere es als "Gift", aber durchaus mit einem einigermaßen realistischen Warenwert. Du kannst dann auch 25 oder 35 USD und "broken / for parts only" angeben, damit irgendwas draufsteht und niemand direkt hellhörig wird. Werte >22 € machen eh keinen Sinn mehr, da auch dort inzwischen EUSt erhoben wird.

Dass sich dann ein Zöllner mehr Mühe macht als Du, oder zu einem anderen Ergebnis kommt als Du, halte ich für sehr unwahrscheinlich.


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