Thema:
Re:Update: Polizei hat PS5 gefunden flat
Autor: suicuique
Datum:14.01.21 10:28
Antwort auf:Re:Update: Polizei hat PS5 gefunden von euph

>>Weiter unten wurde doch festgestellt, dass Euronics nach dem ersten Zustellversuch raus ist aus der Sache. Hier wurde ja eine Zustellung (zum Schein) versucht, allerdings dabei die Ware selber einbehalten worden.
>
>Ich bin kein Jurist, hab nur ein kleines bisschen juristischen Sachverstand :-) Aber ich glaube kaum, das ein fingierter Zustellversuch da zählt. Aber ob das wirklich so ist, kann ich natürlich auch nicht zu 100% sagen.


Ich habe da auch noch mal quergelesen ...
Es ist kompliziert :)
Denn da scheint es durchaus widersprüchliche Darstellungen zu geben wann der Gafahrenübergang (das ist offenbar das juristische Stichwort für die ganze Frage) genau auf den Käufer statt findet.

Hier [https://www.it-recht-kanzlei.de/paketverlust-annahme-nachbar.html] klingt es für mich so, als ob in diesem konkreten Fall der Gefahrenübergang auf den Käufer noch nicht statt gefunden hat. Selbst wenn man davon ausgeht dass ein Zustellversuch hierfür genügt, ist es IMO fraglich ob es in diesem Fall dazu überhaupt gekommen ist. IMO nein.

kurz: mein Bauchgefühl sagt mir dass Reddf1ve sich in der Tat mit Euronics schlagen muss. Der oben verlinkte Artikel legt aber zumindest nahe dass man als Käufer keine "Schadensersatzansprüche" bei Nichtlieferung geltend machen kann in Fällen bei denen das Verkaufsgut "mehr wert ist als man bezahlt hat". Das war ja hier im Thread auch mal ne Frage.
So versteh ich das zumindest ...

gruß


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