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Autor: | Wurzelgnom | ||
Datum: | 14.12.20 12:02 | ||
Antwort auf: | Re:mein Wunsch: von suicuique | ||
>>>>Oder Geld zurück. >>>> >>>>[https://twitter.com/CyberpunkGame/status/1338390123373801472] >>> >>>Jetzt sollte das ganze einen noch den überfälligen Schritt weiter gehen: >>>Schluss mit "Kulanz" der Hersteller, her mit eindeutigem Verbraucherschutzregeln: Defekte Ware muss ohne wenn und aber zurückgegeben werden können. Keinerlei Aushöhlung der Regeln mehr. >> >>Der Verkäufer darf 2 mal Nachbessern. > >Das habe ich zwar auch lange gedacht aber das ist wohl unzutreffend bzw. überholt: >[https://rapopp.de/wie-viele-nachbesserungsversuche-stehen-dem-verkaeufer-zu/] Das Gesetz ist natürlich noch da: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html Aber ja, es gibt natürlich Eventualitäten in Bezug auf Sinnhaftigkeit und Kostenaufwand. |
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