Thema:
Re:Klage ist auch raus - Imo ganz übler PR Stunt flat
Autor: suicuique
Datum:14.08.20 10:59
Antwort auf:Re:Klage ist auch raus - Imo ganz übler PR Stunt von MH

>>>>>IMO ist das primäre Ziel vermutlich, diese Platformen soweit zu bringen, dass man evtl. den Epic Game Store dort auch installieren kann.
>>>>
>>>>Bingo!
>>>>Und deswegen hat Membran ja auch folgenden Abschnitt zitiert: [https://www.maniac-forum.de/forum/pxmboard.php?mode=message&brdid=1&msgid=4760148]  
>>>>
>>>>EDIT:
>>>>Und wenn ich das richtig verstehe hat das dann natürlich Konsequenzen weit über Fortnite hinaus.
>>>>Hat was von einem Kuckuck der sich das Hausrecht einklagen will.
>>>>Das nenne ich mal frech :)
>>>>
>>>>gruß
>>>
>>>Microsoft hat doch auf der Windows Plattform auch das "Hausrecht", trotzdem wurden sie von der EU Kommission verpflichtet, eine freie Browserauswahl zur Verfügung  zu stellen:
>>>
>>>[https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_13_196]
>>>
>>>Keine Ahnung wieso das Kartellrecht plötzlich bei Apple und Google nicht greifen soll?
>>
>>Oder bei Sony und Nintendo!
>>Den Exklusiv-Vorwurf kannst Du bei mir echt stecken lassen. Es sollte hinlänglich bekannt sein wie ich dazu stehe.
>
>Plattformen sollten generell offen für Anbieter sein, vor allem wenn sie eine enorme Reichweite haben und sich der Gesamtmarkt auf wenige Unternehmen aufteilt.
>Das will ich eigentlich nicht als Vorwurf formulieren sondern als Meinungsäußerung.


Du hast mich missverstanden. Ich wollte darauf hinweisen, dass der Hinweis auf "Exklusivität = schlecht" bei mir fehl am Platze ist ;)


>>
>>Und nur so nebenbei: das MS Kartellurteil zum Browser hatte ich seinerzeit in der Tat nicht verstanden. Ähnlich Forderungen gab es bei Macs zb nie.
>
>Vermutlich weil Macs einen Verbreitungsgrad im Promille-Bereich hatten?


Dr Punkt ist doch ein anderer: Die Konkurrenz-Browser waren bei MS nicht behindert worden. Man konnte sie sich besorgen. Installieren. Und auch als Standardbrowser einstellen.

Das Urteil ging deutlich darüber hinaus: MS wurde verpflichtet die Auswahl für Konkurrenzbrowser vor zu installieren um schon im Installationsprozess dem Kunden die Wahl zu lassen.

Und sorry, die Begründung dafür habe ich nicht verstanden. Und sie hat auch nichts mit der Marktdurchdringung zu tun.

Oder wurde jemals hinterfragt welche Suchmaschine bei all den Browsern voreingestellt ist?
Mir genügt es wenn dem Kunden die Wahl gelassen wird. Ich finde es schiesst deutlich über das Ziel hinaus wenn ich einen Produzenten zwinge Konkurrenzprodukte auf dem Silbertablett anzubieten.
Das Urteil halte ich nach wie vor für falsch.

gruß


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