Thema:
Re:Wenn es das ist was ich dazu gefunden habe... flat
Autor: Pezking
Datum:30.06.20 00:05
Antwort auf:Re:Wenn es das ist was ich dazu gefunden habe... von JPS

>>>Wer untersucht die und mit welchem Recht, wenn keine Gesetze gebrochen wurden?
>>
>>Ubisoft mit externer Hilfe. Und mit welchem Recht sollten sie das nicht tun dürfen?
>
>Der Arbeitgeber soll also das Privatleben seiner Mitarbeiter auf Social Media Plattformen ausforschen, dann moralisch einstufen und darauf basierend Maßnahmen treffen?


Nein. Er soll öffentlich getätigte Vorwürfe überprüfen, ob ein Angesteller tatsächlich reihenweise jüngere Kolleginnen ausnutzt. Es wäre fahrlässig, sowas einfach achselzuckend abzutun und gar nichts zu unternehmen.

Das Ganze ist Stand jetzt völlig ergebnisoffen.

>Wohlgemerkt noch nicht einmal auf Basis seiner eigenen offenen Beiträge, sondern auf Basis von Aussagen und Beiträgen von Dritten und selektiven Auszügen aus privaten Chats, die von Dritten öffentlich gemacht wurden?

Nein.

>Für eine nicht einseitige Darstellung müsste der Arbeitnehmer also über sein Liebesleben beim Arbeitgeber Bericht erstatten und Rechenschaft ablegen. Für eine lückenlose Aufklärung am besten direkt seine Zugangsdaten zur Verfügung stellen?

Nein.

>Ein Punktesystem wie in China wäre doch auch praktisch oder?

Nein.


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