Thema:
Re:Nintendos Preorder-Praktiken zunächst weiterhin legal flat
Autor: X1 Two (deaktiviert)
Datum:24.01.20 11:24
Antwort auf:Re:Nintendos Preorder-Praktiken zunächst weiterhin legal von deros

>>>Also den Sinn bei digitalen Vorbestellungen lag für mich in meinen langen Zeiten mit 3MBit-Leitung tatsächlich nur im Pre-Load. Bei größeren Spielen hätte ich halt sonst 2-4 Tage nach dem Kauf nur einem Ladebalken zugesehen.
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>>Darum geht es ja nicht, sondern darum, dass dir die Rückgabe damit verwehrt wird, dass du schon einen Haufen Daten bekommen hast (die letztlich nicht nutzbar sind zum Zeitpunkt des Kaufs).
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>Nintendos Gebären ist kacke, das steht außer Frage und nicht zur Debatte. Aber ganz grundsätzlich: bei den EU-Regelungen zum Wiedergaberecht von digitalen Produkten geht es nicht darum, ob das Produkt zum Zeitpunkt des Kaufs für den Nutzer bereits nutzbar ist, oder? Gängigerweise erlischt das Wiedergaberecht doch mit Beginn des Downloads, also ebenfalls zu einem Zeitpunkt, bei dem du als Nutzer nur einen Haufen Daten auf der Festplatte hast, die du noch gar nicht nutzen kannst.


Das ist richtig, das EU-Gesetz macht keinen Unterschied zwischen Vorbestellungen und direkten Käufen. Deshalb gilt für alle: Sobald man zustimmt, dass man sein Rückgaberecht durch das Starten des Downloads verliert, hat man nach Starten des Downloads (was auch immer der beinhaltet) kein Rückgaberecht mehr.

Und das ist ja auch konsistent mit den anderen Regeln. Wenn du einen Handwerker beauftragst (Vorbestellung) musst du ihn auch dann bezahlen, wenn die Reparatur plötzlich gar nicht mehr nötig ist.

Es ist nur nicht kundenfreundlich. Du hast weitergehende Rechte über die Gewährleistung. D.h. wenn z.B. ein vorbestelltes Spiel verschoben wird hast du grundsätzlich Anspruch auf Minderung des Kaufpreises bzw. Rücktritt vom Kauf.


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