Thema:
Re:Nintendos Preorder-Praktiken zunächst weiterhin legal flat
Autor: Lynne
Datum:23.01.20 11:48
Antwort auf:Re:Nintendos Preorder-Praktiken zunächst weiterhin legal von X1 Two

>>>Zumindest hat Nintendo in erster Instanz vor Gericht gewonnen:
>>>[https://www.eurogamer.net/articles/2020-01-22-german-court-sides-with-nintendo-over-claim-its-eshop-pre-order-practices-are-illegal]
>>>
>>>Nicht schön, wie einfach mal wieder geltendes EU-Recht umschifft werden darf.
>>>
>>>Betrifft mich zwar selbst genau gar nicht, da ich den Sinn hinter digitalen Vorbestellungen bis heute nicht erkenne, bin aber dennoch der Meinung, dass hier das übliche Rücktrittsrecht Anwendung finden sollte.
>>>
>>>Besonders dreist finde ich die hanebüchene Begründung, der Kunde erhielte bei abgeschlossener Vorbestellung bereits einen Preload (mit welchem sich absolut nichts anfangen lässt).
>>
>>Also den Sinn bei digitalen Vorbestellungen lag für mich in meinen langen Zeiten mit 3MBit-Leitung tatsächlich nur im Pre-Load. Bei größeren Spielen hätte ich halt sonst 2-4 Tage nach dem Kauf nur einem Ladebalken zugesehen.
>
>Darum geht es ja nicht, sondern darum, dass dir die Rückgabe damit verwehrt wird, dass du schon einen Haufen Daten bekommen hast (die letztlich nicht nutzbar sind zum Zeitpunkt des Kaufs).


Ich habe damit auch gar nicht das Urteil kommentiert, sondern Herrn Syxtas Einlassung, dass er den Sinn hinter digitalen Pre-Orders nicht erkennt.

Die Argumentation des Gerichts ist Quark, klar.

Lynne


< antworten >