Thema:
Re:gamesradar: Fatalities zu brutal flat
Autor: Phil Gates
Datum:24.04.19 14:35
Antwort auf:Re:gamesradar: Fatalities zu brutal von Rac

>>>>>>[https://www.gamesradar.com/mortal-kombat-11-review/]
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>>>>>Der Redakteur beschwert sich wohl auch, wenn er im Schwimmbad nass wird.
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>>>>Naja. Klar war MK schon immer brutal, aber die Art und Weise wie das jetzt zelebriert wird... da muss man sich nicht wundern, wenn demnächst wieder diverse Politiker ein Verbot von Gewaltspielen fordern.
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>>>Es wird schon länger so "zelebiert". Von mir aus können wir alle MKs vor 2010 abhaken, wegen der Technik. Aber spätestens beim Reboot, aus dem Jahr 2011, sollte jedem klar sein, wohin die Reise geht.
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>>>Die Brutalität muss ja auch nicht allen zusagen. Aber sie gehört zur Reihe. Es ist übertrieben brutaler Fantasy-Trash mit Eis-Ninjas, Feuerzombies und Donnergöttern. Da finde ich fast jeden Weltkriegsshooter anstößiger.
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>>Der Knackpunkt ist das Zelebrieren des Tötens. Bei den Weltkriegsshootern ist das Spielprinzip die Lösung eines Konflikts mit Waffengewalt, wie es tatsächlich ja tagtäglich irgendwo in der Welt zelebriert wird. Gut gegen Böse, möglichst realistisch. Klar haben die dann Ragdoll-Effekte, und man kann einen Kopfschuss durchführen o.ä., aber der Spieler wird nicht dafür belohnt, dass er den toten IS-Terroristen oder Nazi noch schändet. Bei MK 11 gibt's dafür Koins. Das ist genau der Knackpunkt, wo der Gesetzgeber bei 131 StGB die Grenze zieht, weil das die Menschenwürde verletzt (und die Rspr. hat auch klargestellt, dass es ziemlich egal ist, ob die Hersteller behaupten, das seien Geister oder Zombies oder Androiden o.ä.).
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>Ich würde es zwar verstehen, wenn MKX und MK11 auf dem Index gelandet wären, aber mach mal bitte halblang. Die Fatalities sind derart unrealistisch und übertrieben dargestellt, das ist total absurd und unwirklich. Dann kommt noch der Kontext hinzu, der ebenfalls unrealistisch ist (käsige Fantasy, pseudo asiatisch angehaucht).
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>Wie gesagt, es muss natürlich nicht jedem gefallen und man kann auch drüber diskutieren, wie weit Spiele/Filme gehen dürfen. Aber in dem Fall finde ich das Gebotene einfach viel zu fantastisch und abgedreht.


Versteh mich nicht falsch - ich bin gar nicht dafür, es zu verbieten. Es klebt ja so oder so ein Ab 18-Label drauf. Mich würde es nur nicht wundern, wenn der Staatsanwalt da doch noch mal vorbeischaut. Zwar schützt USK 18 vor einer Indizierung, aber nicht vor einer Beschlagnahme, denn weder die USK noch die BPjM ist berechtigt, die strafrechtliche Relevanz zu prüfen. Da gelten nochmals andere Regeln.

Für mich ist es halt zu stumpf.


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