Thema:
Re:Doppelantwort flat
Autor: Bomber
Datum:13.03.19 21:14
Antwort auf:Re:Doppelantwort von lichtschalterer

>>>>Da müssen wir unterscheiden:
>>>>Spiele sind ja interaktiv, also gehört dort bemerkt, dass Emotionen vor allem nicht nur in der Handlung bzw. durch die dort ansässigen Charaktere reflektiert werden, sondern auch beim Spieler.
>>>>Das ist die große Errungenschaft von Spielen.
>>>>
>>>>Diese Gefühle, um die es geht, sind ja auch nicht unstrittig. Reden wir lieber über "Basisemotionen", da selbst die im Laufe der Geschichte unterschiedlich definiert wurden:
>>>>[https://de.wikipedia.org/wiki/Grundgef%C3%BChl]
>>>>
>>>>Bei einer aktuellen Definition sehen wir:  
>>>>
>>>>Freude
>>check
>>>>Interesse/Neugier
>>check
>>>>Überraschung
>>check
>>>>Ekel
>>check
>>>>Ärger
>>check
>>>>Traurigkeit
>>wo denn?
>>>>Furcht
>>check
>>>>Scham
>>wo denn?
>>>>Schuld
>>wo denn?
>>>>
>>>>Ich sehe alle von Spielen erfüllt. Ob nicht jedes bei AAA-Produktionen abgehakt wird? Imo unwichtig, die Frage stellt man sich ja auch nicht bei jedem Hollywood-Blockbuster.
>>>
>>>Außerdem finde ich Bombers Argument seltsam, etwas sei erst dann Kunst, wenn eine große Produktion etwas wertvolles hervorbringt. Werden erst danach kleinere Produktionen rückwirkend auch zu Kunst? Das erscheint mir eher abwegig.
>>
>>nicht Kunst, sondern Kulturgut. Ein Kulturgut sollte IMO von der breiten Masse als Allgemeingültig angesehen werden. Besonders bei Medien aller Art bietet sich an, dass sie das gesamte Spektrum der Emotionen abbilden sollen.
>>Und warum AAA Titel? wegen der breiten Masse.
>>Kunst sind Spiele IMO schon lange ...
>
>ok dann gehst du ja weit entfernt von der Ursprungsthematik.


>Kulturgut ist auch etwas ganz anderes. siehe: [https://de.wikipedia.org/wiki/Kulturgut] ja ist wikipedia, aber das umfasst es am Besten, was tatsächlich Kulturgut bedeutet.
Der ganze Artikel dreht sich nur um die Definition lt. dem Haager Protokoll. Der Begriff lt. Wikipediaartikel ist NUR dann zu verwenden, wenn es als Kulturgut anerkannt wird, was immer nur etwas einzelnes sein kann. Er geht kaum bis gar nicht auf den eigentlichen Wortsinn ein: "etwas, was als kultureller Wert Bestand hat und bewahrt wird". Hier werden dann eher an Beispielen argumentiert: "Das Asylrecht ist ein deutsches Kulturgut", sprich der Kultur (NICHT Kunst) zugehörig.

>
>Und das Kunstthema ist ja außerhalb deines IMOs gerade die Debatte um die sich die Kolumne dreht.


Dann habe ich wohl einen anderen Artikel gelesen. Ja, der Autor vermischt das Ganze ständig mit dem Kunstbetrieb. Aber Kultur ist nunmal ungleich Kunst.


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