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Autor: | fianna | ||
Datum: | 20.08.18 22:58 | ||
Antwort auf: | Re:Verbot für Hakenkreuze in Videospielen aufgehoben von spinatihero | ||
>>Wenn die keine Freigabe erteilen - dürfen die Spiele eben nicht beworben werden. > >Logisch dürfen dir beworben werden. Werbeverbot gilt nur für indizierte Spiele. Richtig - mein Fehler. Wusste ich zum den Zeitpunkt noch nicht. Punkt für Dich. Hab ich unten aber nicht mehr weiter benutzt. |
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