Thema:
Re:Verbot für Hakenkreuze in Videospielen aufgehoben flat
Autor: fianna
Datum:19.08.18 20:19
Antwort auf:Re:Verbot für Hakenkreuze in Videospielen aufgehoben von spinatihero

>Da fehlt aber wieder der Punkt dass die USK Empfehlung von den obersten Landesjugendbehörden abgenickt werden. Da wird also gar nix vermengt, sondern wie bei der FSK und diverse Filme mit der Thematik und Symbolik wird das vom Staat rechtsbindend abgesegnet. Die USK hat ja bereits einem erstem Spiel mit Hakenkreuzen und Hitlergruß ein USK 12 Siegel verpasst.
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Soweit ich weiß nicht. Die USK Empfehlung gelten einfach mal direkt. Da brauch es keine Erlaubnis. IM Gesetz steht kein Zwang das die USK irgendwas melden müsste. Wäre auch Verfassungsrechtlich mehr als fatal - IMO. Falls falsch - korrigiere mich. Das regelt ja der Staatsvertrag. Fände ich auch komisch - denn das wäre keine Selbstkontrolle mehr. Quasi direkte Zensur. Keine Zensur bedeutet: Eine Vorabprüfung findet nicht statt. Im Nachhinein kann man agieren. Deswegen gibt es FSK/USK. Die prüfen freiwillig vorab und geben ihre Einschätzung. Das die informellen Kontakt zur BPJM oder Jugendschutzbehörden haben - geschenkt. Ist ja auch deren Aufgabe um ne ordentliche Expertise abzugeben. Direkt melden müssen die aber nichts - AFAIK.

>>Die USK hat vor allem Rechtssicherheit für Publisher und Händler zu liefern. Deswegen kosten die Anträge auch €€€. Und deswegen werden die auch eher konservativ agieren.
>>Ohne USK Kennzeichnung sind die Sachen nur für Erwachsene kaufbar.
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>Auch hier - ist das so? Beworben werden dürfen diese Spiele laut USK ja, und einige verzichten darauf ungekennzeichnete Spiele zu vertreiben. Aber ist ein Spiel ohne Kennzeichnung automatisch nur für Erwachsene kaufbar? Es gibt ja keine Kennzeichnungspflicht, es ist dem Entwickler bzw Publisher selbst überlassen sein Spiel einzureichen.
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Es gibt da im Jugendstaatsvertrag Ausnahmen (Onlinespiele usw). Wenn es kritisch ist, brauchst Du aber ne Kennzeichnung - sonst können Händler und Publisher nicht planen.

>Ja welches wäre das dann? Verfassungsgericht? Zivilgericht bringt nix, Strafgericht bringt nix. Verfassungsgericht eigentlich auch nicht, denn die USK greift nun mal auf bestehendes Recht zurück und es wird von einer Behörde abgsegnet. Wenn also ein Bürger meint, der Hitlergruß hat im Spiel nix zu suchen, dürfte auch das Verfassungsgericht kaum zuständig sein.

Sagte ich ja - das es wenn überhaupt die Publisher betrifft. Man kann sich sicherleich spezielle kreative juisitsche Lösungen überlegen - aber auch nicht mein Punkt. Wie gesagt - trifft das den Bürger ja nicht.

Das Beispiel mit dem 6 jährigen und Alkohol passt ja nicht. Es gibt Gesetze, und das ist da definiert. Verkauft jemand einem 6 jährigem Alkohol ist es u.a. strafrechtlich relevant. Verkaufe ich einem 12 jährigem ein USK 12 Spiel mit Hakenkreuzen ist es ja legal.
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Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist illegal.
Gibt Ausnahmen bezüglich Kunstrfreiehit usw. die der Auslegung bedürfen. Grundsätzlich ist ein Hakenkreuz erstmal im illegalen Bereich. Alles andere müssen Gerichte klären.

>>USK Entscheidungen betreffen doch Publisher - nicht erwachsene Bürger. Da stellt man wahrscheinlich nen begründeten Antrag auf Neuprüfung. Kostet halt. Wenn es immer noch nicht passt, gibt es vermutlich Klagewege. Im Zweifel Verwaltungsrecht und Du monierst den Verstoß gegen das GutacherG oder sowas. Keine Ahnung.
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>Halte ich für ausgeschlossen. Wenn ich mich zurück erinnere gab es bei Filmen nie ein Urteil weil jemand eine Neuprüfung veranlasst hat.


Neuprüfung und spätere Freigabe gibt es zuhauf. Tanz der Teufel und so weiter.Zig Spiele die nachträglich vom Index auf Antrag gestrichen werden.
Ganz normales Business.

>Ich mag mich da irren. Ehrlich gesagt wüsste ich eben nicht auf welcher Grundlage eine Neuprüfung zustande kommen sollte.

Du stellst einfach nen Antrag und zahlst Geld dafür. Das ist was die USK macht.
Bei der BPJM kann man nen Antrag auf Streichung stellen - afaik.

>Die Geschichte mit Hakenkreuzen ist nun mal fest im Gesetz verankert, was bringt es da zu klagen, gerade wenn es Wolfenstein 2 wäre, das eh ab 18 ist? Dann wäre es doch noch peinlicher als vorher. Aber das ist wie gesagt eh Wumpe denn USK Kennzeichnungen sind rechtsbindend - Punkt! Es gibt da gar keine rechtliche Grundlage einer Klage.
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Ich habe die Rechtsbindung der USK nie in Frage gestellt.


>Naja, für mich ist nur relevant dass die USK nun genauso Inhalte einstufen kann wie die FSK, dass Kennzeichnungen vom Staat abgenickt werden und rechtsbindend sind um eben Publisher Sicherheit zu geben. Sofern der Zusatz im Paragraph nicht gestrichen wird, was unwahrscheinlich ist da dann plötzlich zig Filme und Serien beschlagnahmt werden, ist das alles eine klare Sache.
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Mir gings nur um die rechtliche Situation und das man die unterschiedlichen Verfahren ausseinanderhält - gerade wenn um es um sowas wie "Verbot" geht. Zensur findet nicht statt - steht im GG.

Wahrscheinlich- Schmarscheinlich - nicht der Punkt. Ein Gericht, kann natürlich urteilen das 86a vorliegt (Strafrecht) - auch wenn die USK/FSK das vorher abgenickt hat. Gerichte sind frei. Unwahrscheinlich, weil die bei der USK nicht komplette Idioten sind. Aber nicht der Punkt.

Im Grunde gibt die USK ne Expertise ab ob es wahrscheinlich ist, dass es zu einer Beschlagnahmung kommt. Da haben sie vorher gesagt:"Hakenkreuze - besser nicht!".

Anscheinend hat sich die Meinung geändert - so dass sie es jetzt auch durchgehen lassen. Ist im Kern aber ein Service. Hat aber keine Auswirkung auf die Entscheidung eines Gerichts. Die lassen natürlich die USK Einschätzung in ihr Urteil miteinfließen. Aber im Kern ist das Gericht frei. Es kann ja auch immer ein Secretlevel entdeckt werden.


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