Thema:
Re:Verbot für Hakenkreuze in Videospielen aufgehoben flat
Autor: spinatihero
Datum:18.08.18 21:20
Antwort auf:Re:Verbot für Hakenkreuze in Videospielen aufgehoben von fianna

>Punkt war:
>1. USK ist keine Behörde und nicht staatlich.
>2. BPjM agiert erst auf Antrag und ist ne staatliche Institution.
>3. Gerichte die sich mit 86a et al  rum schlagen - das ist simples Strafrecht. Hat nichts mit Jugendschutz zu tun. Wie Diebstahl oder Raub. (BPjM setzt halt das Ergebnis um).
>
>Alles also schon mal komplett andere Sachen. "Hakenkreuzverbot" - ja von wem denn?
>Ich find da wird sehr viel vermengt.


Da fehlt aber wieder der Punkt dass die USK Empfehlung von den obersten Landesjugendbehörden abgenickt werden. Da wird also gar nix vermengt, sondern wie bei der FSK und diverse Filme mit der Thematik und Symbolik wird das vom Staat rechtsbindend abgesegnet. Die USK hat ja bereits einem erstem Spiel mit Hakenkreuzen und Hitlergruß ein USK 12 Siegel verpasst.

>Die USK hat vor allem Rechtssicherheit für Publisher und Händler zu liefern. Deswegen kosten die Anträge auch €€€. Und deswegen werden die auch eher konservativ agieren.

Nö. Klar kosten die Geld, aber nicht die USK bietet Rechtssicherheit sondern die letzte Instanz, in diesem Fall wieder die obersten Landesjugendbehörden. Erst dann ist die Kennzeichnung rechtsbindend. Und sollte die USK sich nicht sicher sein, prüft es die BPJM, die grünes Licht geben können womit es wieder zur USK kommt - siehe MK X.

>Ohne USK Kennzeichnung sind die Sachen nur für Erwachsene kaufbar.

Auch hier - ist das so? Beworben werden dürfen diese Spiele laut USK ja, und einige verzichten darauf ungekennzeichnete Spiele zu vertreiben. Aber ist ein Spiel ohne Kennzeichnung automatisch nur für Erwachsene kaufbar? Es gibt ja keine Kennzeichnungspflicht, es ist dem Entwickler bzw Publisher selbst überlassen sein Spiel einzureichen.

>Gerichte - wie gesagt - das ist dann 08/15 Strafrecht. Hat nicht mal was mit Jugendschutz zu tun. Die BPjM nimmt das dann lediglich auf und packt das in die Spezi-Liste.

In dem Fall ist es aber irrelevant. Wie gesagt, prüft die USK wie die FSK ob hier der Artikel greift oder nicht. In erster Linie ist es strafrechtlich nur relevant wenn eben simpel gesagt Propaganda betrieben wird. Ist das mit dem Zusatz vereinbar, gibt die USK wie im jüngsten Beispiel einem Spiel trotz Hakenkreuzen und Hitlergruß das USK 12 Siegel. Die Chance das Wolfenstein 2 ebenfalls ungekürzt freigegeben wird liegt somit auch bei 99,9%. Die BPJM kommt in diesem Kontext wohl kaum zum Zug, außer wenn Bethesda nun Wolfenstein 3D erneut prüfen lässt und dann wohl ein 16er Siegel erhält. Die Chance das irgendein seriöser Publisher oder Entwickler nun meint Nazi Propaganda zu betreiben ist ja bei null. Das sieht man auch international, wo das Verbot eben nicht besteht. Dort quillt der Markt jetzt nicht mit Müll wie den KZ Manager über, weil sich alle einer Verantwortung bewusst sind und auch Konsolen Hersteller wie Sony, MS und gerade Nintendo ein Auge drauf haben. Steam ist eine andere Geschichte.

>Häh? Versteh ich nicht. Wahrscheinlich vor dem gleichen Gericht, wo man klagt, dass Alkohol nicht für 6 Jährige erwerbbar ist.

Ja welches wäre das dann? Verfassungsgericht? Zivilgericht bringt nix, Strafgericht bringt nix. Verfassungsgericht eigentlich auch nicht, denn die USK greift nun mal auf bestehendes Recht zurück und es wird von einer Behörde abgsegnet. Wenn also ein Bürger meint, der Hitlergruß hat im Spiel nix zu suchen, dürfte auch das Verfassungsgericht kaum zuständig sein. Das Beispiel mit dem 6 jährigen und Alkohol passt ja nicht. Es gibt Gesetze, und das ist da definiert. Verkauft jemand einem 6 jährigem Alkohol ist es u.a. strafrechtlich relevant. Verkaufe ich einem 12 jährigem ein USK 12 Spiel mit Hakenkreuzen ist es ja legal.

>USK Entscheidungen betreffen doch Publisher - nicht erwachsene Bürger. Da stellt man wahrscheinlich nen begründeten Antrag auf Neuprüfung. Kostet halt. Wenn es immer noch nicht passt, gibt es vermutlich Klagewege. Im Zweifel Verwaltungsrecht und Du monierst den Verstoß gegen das GutacherG oder sowas. Keine Ahnung.

Halte ich für ausgeschlossen. Wenn ich mich zurück erinnere gab es bei Filmen nie ein Urteil weil jemand eine Neuprüfung veranlasst hat. Ich mag mich da irren. Ehrlich gesagt wüsste ich eben nicht auf welcher Grundlage eine Neuprüfung zustande kommen sollte. Die Geschichte mit Hakenkreuzen ist nun mal fest im Gesetz verankert, was bringt es da zu klagen, gerade wenn es Wolfenstein 2 wäre, das eh ab 18 ist? Dann wäre es doch noch peinlicher als vorher. Aber das ist wie gesagt eh Wumpe denn USK Kennzeichnungen sind rechtsbindend - Punkt! Es gibt da gar keine rechtliche Grundlage einer Klage.

>Gut möglich, dass ich was falsch verstanden habe. Kenne die Feinheiten nicht - ist nur ne Grobeinteilung. Bin nur schnell durchs JuSchG gedüst.

Naja, für mich ist nur relevant dass die USK nun genauso Inhalte einstufen kann wie die FSK, dass Kennzeichnungen vom Staat abgenickt werden und rechtsbindend sind um eben Publisher Sicherheit zu geben. Sofern der Zusatz im Paragraph nicht gestrichen wird, was unwahrscheinlich ist da dann plötzlich zig Filme und Serien beschlagnahmt werden, ist das alles eine klare Sache.

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