Thema:
Re:this! flat
Autor: fianna
Datum:18.08.18 20:16
Antwort auf:Re:this! von euph

>>Ich mag mich täuschen, aber die USK ist doch wohl kaum die letzte Instanz in dieser Sache?
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>Nein, aber die Instanz, die aufgrund eines alten Urteils, dass die Sozialadäqunz damals nicht mal geprüft hatte, angewiesen war, solche Spiele erst gar nicht zur Prüfung anzunehmen. Dagegen hätte natürlich jemand klagen können, aber welcher Publisher will sich diesen Schuh schon anziehen?
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>>Soweit mir bekannt ist doch nie gerichtlich geklärt worden, ob die Sozialadäquanzklausel nun auch für Spiele zutrifft oder nicht. Ist das Risiko für die Publisher dadurch wirklich geringer geworden?
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>Soweit ich weiß tatsächlich nicht. Aber sobald der Publisher jetzt ein USK18 hat, kann ihm IMO nicht mehr viel passieren.


Ein Gericht, kann ein Spiel immer noch verbieten - das ist dann aber Strafrecht und hat nichts mit Jugendschutz an sich zu tun.

Was nicht passieren kann, ist das die BPJM ohne Gerichtsentscheidung indiziert - das ist ausdrücklich im Jugendenschutz-Staatsvertrag untersagt.


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