Thema:
Re:Verbot für Hakenkreuze in Videospielen aufgehoben flat
Autor: spinatihero
Datum:16.08.18 03:16
Antwort auf:Re:Verbot für Hakenkreuze in Videospielen aufgehoben von fianna

>Wenn die keine Freigabe erteilen - dürfen die Spiele eben nicht beworben werden.

Logisch dürfen dir beworben werden. Werbeverbot gilt nur für indizierte Spiele. Laut USK besteht auch nicht die Pflicht Spiele prüfen zu lassen, sie dürfen dennoch verkauft und beworben werden. Nur bieten einige Plattformen solche Titel dann nicht an, wie z.b. MS, Nintendo oder Sony. So ganz stimmt das aber auch nicht, denn das Carmageddon hat keine Kennzeichnung erhalten und es wurde dennoch im deutschen PSN Store beworben und bis zur Indizierung uncut verkauft.

>Als Bürger kann ich natürlich klagen und wenn ein dann Gericht auf Beschlagnahmung entscheidet - ist das so.

Keine Ahnung wo das immer her kommt. Sowas war auch mal zum Release von MK X mit 18er Siegel Diskussionsthema auf einer anderen Seite. Klagen kann ein Bürger soviel er will, aber eine Alterskennzeichnung wird er nicht "weg klagen" können. Und ein Gericht kann sich nicht mal eben über ein Ministerium hinweg setzen.

Die USK schreibt es selbst auf deren Seite:

>Viele Händler und die großen Anbieter wie Sony, Microsoft und Nintendo, aber auch der deutsche Industrieverband game – Verband der deutschen Games-Branche e.V. >bestehen für Deutschland auf Kennzeichen der USK, auch auf das Kennzeichen USK ab 18, u.a. deshalb, weil ohne diese Alterskennzeichnung keine Rechtssicherheit gegeben >ist (z.B. mögliche Indizierung).

Sprich wer ein USK Siegel hat, dem kann es nachträglich nicht aberkannt werden. Alles andere wäre auch unsinnig, schließlich kostet die Prüfung dem Publisher Geld. Der kriegt dann eine Kennzeichnung, macht Werbung, vertreibt es und 8 Monate später sagt irgendein Gericht "Pech gehabt, indiziert!". Na die Schadenersatzklagen möchte ich sehen.


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