Thema:
Re:Verbot für Hakenkreuze in Videospielen aufgehoben flat
Autor: JPS
Datum:16.08.18 02:09
Antwort auf:Re:Verbot für Hakenkreuze in Videospielen aufgehoben von fianna

>Ich habs bisher so verstanden:
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>Die USK hat eigentlich keine wirkliche rechtliche Relevanz. Die empfiehlt nur Altersfreigaben. Rechtlich ist das nur ein beliebige GmbH. Wie PEGI oder ERSB.
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>Im Rahmen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags hat man deren Angaben aber eben (rechtlich) anerkannt und damit sind die wirksam. Die USK ist aber eigentlich nur ne private GmbH. Könnte auch ein e.V. sein. Punkt ist, dass deren Wertung staatlich anerkannt wird und damit gilt.


Die Vergabe des Alterskennzeichens erfolgt durch staatliche Vertreter.


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