Thema:
Re:Verbot für Hakenkreuze in Videospielen aufgehoben flat
Autor: fianna
Datum:16.08.18 01:07
Antwort auf:Verbot für Hakenkreuze in Videospielen aufgehoben von Pfroebbel

Ich habs bisher so verstanden:

Die USK hat eigentlich keine wirkliche rechtliche Relevanz. Die empfiehlt nur Altersfreigaben. Rechtlich ist das nur ein beliebige GmbH. Wie PEGI oder ERSB.

Im Rahmen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags hat man deren Angaben aber eben (rechtlich) anerkannt und damit sind die wirksam. Die USK ist aber eigentlich nur ne private GmbH. Könnte auch ein e.V. sein. Punkt ist, dass deren Wertung staatlich anerkannt wird und damit gilt.

Wenn die keine Freigabe erteilen - dürfen die Spiele eben nicht beworben werden.

Die BPjM ist hingegen eine Bundesbehörde mit Hoheitsrechten. Die berechtigt ist, Sachen auf den Index zu packen. Da gibt es verschiedene Index-Listen.

Eine Beschlagnahmung nach relevanten StGB Paragraphen (86 et al) können aber nur Gerichte anordnen. Das hat dann auch nichts mit der USK zu tun.

Auch nur bedingt mit der BPjM - die kann auch kein "Komplettverbot" verhängen. Wenn die USK "ab 6 Jahren" empfiehlt und ein Gericht entscheidet, dass der Titel wegen "§ 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" beschlagnahmt werden muss - dann ist das so. Ganz egal was die USK empfiehlt.

Die BPjM setzt das dann um - ist deren Aufgabe als Bundesbehörde.

Die BPjM prüft nicht ohne Meldung. Wenn sie was nicht mögen, setzen sie es eben auf einen Index - was den Verkauf erschwert. Ein "echtes" Verbot/Beschlagnahme kann aber natürlich nur ein Gericht verhängen - die BPjM hat dafür nen eigenen Index/Liste (um es eben umzusetzen).

Wenn die USK nicht mehr Hakenkreuze direkt "flaggt" - gelangen wohl erstmal mehr Spiele mit Hakenkreuzen in den freien Verkauf. Als Bürger kann ich natürlich klagen und wenn ein dann Gericht auf Beschlagnahmung entscheidet - ist das so.

(Vorab-)Zensur findet nicht statt. Im Nachhinein geht das natürlich alles, weil die USK nichts zu sagen hat (deren Einschätzung kann aber natürlich von einen Gericht berücksichtigt werden).


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