Thema:
Re:Mwst Kennzeichnung bei gewerblichen Anbietern... flat
Autor: Kim
Datum:09.08.18 16:40
Antwort auf:Re:Mwst Kennzeichnung bei gewerblichen Anbietern... von makaimura


>Wie siehst Du das Impressumsproblem bei den gewerblichen Anbietern auf Eurer Page? Oder den fehlenden Hinweis auf Rückgaberecht & Co ?

Gewerbliche Händler haben die Möglichkeit, alle rechtlich relevanten Angaben anzulegen. Diese können vor dem Kauf eingesehen werden und selbstverständlich müssen die AGB beim Checkout bestätigt werden.

Die Verantwortung für die Richtigkeit liegt beim Händler. Hier siehst Du die Page dafür:
[https://www.retroplace.com/de/user/GameNatiX?info]

>eBay hasst ja die Tatsache, dass sie auf der dt. Platform noch eine Anbieterkennzeichnung erlauben müssen, via der ein User einen Verkäufer an der Plattform vorbei kontaktieren kann. Wurde aber iirc mal gerichtlich erstritten, dass eBay das hier in Deutschland machen muss.

Geht bei uns bereits über den jeweiligen Artikel.

>Wenn Ihr auf der GameCom an die Öffentlichkeit geht, müsst Ihr halt einerseits die User überzeugen, aber gleichzeitig potentiellen Händler auch eine Sicherheit bieten und sie nicht in die gleichen Fettnäpfchen steigen lassen wie sie es vlt. auf eBay vor zehn Jahren schon getan haben.

Absolut richtig.


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