Thema:
Re:Mwst Kennzeichnung bei gewerblichen Anbietern... flat
Autor: makaimura
Datum:09.08.18 16:31
Antwort auf:Re:Mwst Kennzeichnung bei gewerblichen Anbietern... von Kim

> Zu lösen ist das in der Tat nur, wenn der Händler (um die geht es weil sie überhaupt nur in Frage kommen für Differenzbesteuerung) einen Haken setzt, so es sich um differenzbesteuerte Artikel handelt. Wir gucken mal, was am besten funktoniert.

im Endeffekt wird das genau 100% der User absolut egal sein. Ich lese seit zwei Jahrzehnten irgendwelche Blogs über eBay und wie sich die Platform über die Jahre ja genau wg. solcher Sachen verändert hat. Ich meine, dass es da vor (zugegeben) vielen Jahren mal zu einer Abmahnquelle kam, weil genau die Differenzierung nicht stattfand.

Wie siehst Du das Impressumsproblem bei den gewerblichen Anbietern auf Eurer Page? Oder den fehlenden Hinweis auf Rückgaberecht & Co ?

eBay hasst ja die Tatsache, dass sie auf der dt. Platform noch eine Anbieterkennzeichnung erlauben müssen, via der ein User einen Verkäufer an der Plattform vorbei kontaktieren kann. Wurde aber iirc mal gerichtlich erstritten, dass eBay das hier in Deutschland machen muss.

Wenn Ihr auf der GameCom an die Öffentlichkeit geht, müsst Ihr halt einerseits die User überzeugen, aber gleichzeitig potentiellen Händler auch eine Sicherheit bieten und sie nicht in die gleichen Fettnäpfchen steigen lassen wie sie es vlt. auf eBay vor zehn Jahren schon getan haben.


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